Allgemeines zum Förderprogramm
Ziel der Förderung ist es, den Übergang zu einem nachhaltigen Mobilitäts- und Verkehrssystem zu beschleunigen. Durch innovative technologische Ansätze soll die Leistungsfähigkeit der Elektromobilität sukzessive gesteigert werden.
Zudem sind Anstöße zum demonstrativen Einsatz elektrisch betriebener Fahrzeuge in unterschiedlichen Wirtschaftsbranchen und gesellschaftlichen Lebensbereichen beabsichtigt.
Gefördert werden
a) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Innovationen für die Elektromobilität zum Inhalt haben. Das Förderprogramm richtet sich an alle Themen, die im Rahmen der elektrischen Mobilität - mit Batterie oder Brennstoffzelle – neue Technologien entwickeln und innovative Lösungen pilotartig implementieren.
b) Investitionsvorhaben: Beschaffung von elektrisch angetriebenen Nutz- und Sonderfahrzeugen (mit Batterie- oder Brennstoffzelle) sowie Lade- bzw. Tankinfrastruktur. Eine Förderung wird grundsätzlich für solche Fahrzeuge gewährt, für die ein erhöhtes Einsatzrisiko (Neuartigkeit, fehlende praktische Erfahrungswerte in Verbindung mit hohen Anschaffungskosten) und somit noch ein öffentlicher Anschubbedarf besteht. Serienmäßige E-PKW und E-Transporter, die mittlerweile zum Straßenbild gehören, sind dagegen nicht mehr förderfähig.