Allgemeines zum Förderprogramm
Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben
Gefördert werden Entwicklungsvorhaben, Durchführbarkeitsstudien sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben, die einzeln oder im Verbund umgesetzt werden. In den Vorhaben sollen neue Strategien und Lösungen, Technologien oder Verfahren zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung, zur Speicherung von Energie sowie zur Netzintegration entwickelt oder angewendet werden.
Die in einem Vorhaben eingesetzten Technologien bzw. Technologiekombinationen müssen auf weitere Vorhaben in vergleichbaren Anwendungsfällen übertragbar sein. Die Vorhaben sollen geeignet sein, die Ziele des Hessischen Energiegesetzes zu unterstützen, zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende in Hessen beizutragen und eine Verringerung klimarelevanter Emissionen zu bewirken. Sie sollen eine technologische, ökonomische oder ökologische Verbesserung zu marktgängigen Lösungen erwarten lassen.