Allgemeines zum Förderprogramm
Stärkung des Kreativstandortes Hessen
Gefördert werden Angebote für die und Projekte aus der Kultur- und Kreativwirtschaft.
Zur Kultur- und Kreativwirtschaft zählen erwerbswirtschaftlich orientierte Unternehmen, die sich u.a. der Schaffung, Produktion, Verteilung und /oder medialen Verbreitung von kulturellen bzw. kreativen Gütern widmen. Dies umfasst die Teilmärkte Werbemarkt, Software-/ Gamesindustrie, Pressemarkt, Designwirtschaft, Architekturmarkt, Filmwirtschaft, Buchmarkt, Musikwirtschaft, Markt für darstellende Künste, Rundfunkwirtschaft und Kunstmarkt.
Gefördert werden Projekte, die geeignet sind, die Wettbewerbsfähigkeit, die fachliche Qualifikation oder die Wahrnehmung der hessischen Kultur- und Kreativwirtschaft zu steigern, z.B. durch:
- Festivals, Kongresse, Konferenzen, Workshops, Seminare
- Maßnahmen zur Image- und Identitätsbildung, Vernetzung sowie zur Entwicklung des Kreativwirtschaftsstandorts
- Maßnahmen zum Wissenstransfer und der Markterschließung
- andere entsprechende Veranstaltungen und Angebote
Von einer Förderung ausgenommen sind Kulturprojekte. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur fördert kulturelle Initiativen und Institutionen sowie Kulturschaffende und deren Projekte: https://wissenschaft.hessen.de/Foerderung-finden/Kulturfoerderung.