Mit dem Forschungsförderungsprogramm LOEWE setzt das Land Hessen wissenschaftspolitische Impulse und stärkt die hessische Forschungslandschaft nachhaltig. Die LOEWE-Förderlinie 3 bezuschusst die gemeinsame Entwicklung von Innovationen zwischen Hochschulen und Unternehmen.
Ziel ist eine intensive Vernetzung von Wissenschaft, außeruniversitärer Forschung und Wirtschaft, um die Entwicklung marktfähiger Innovationen zu beschleunigen. Starten Sie jetzt Ihre erfolgreiche Zusammenarbeit und bringen Sie Ihre Innovation auf den Markt!
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Die Innovationsförderung der Hessen Agentur ist Projektträger für die LOEWE - Landes-Offensive zur Entwicklung Wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz, Förderlinie 3: KMU-Verbundvorhaben, die durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur gefördert wird.
Für alle hessischen Branchen: Positive Effekte durch die LOEWE-Förderlinie 3
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LOEWE-3 Praxisbeispiel 1
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LOEWE-3 Praxisbeispiel 2
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Auf einen Blick: LOEWE-Förderlinie 3
Wer: Verbund zwischen mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in Hessen
Was: Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Verbund zwischen Unternehmen und Hochschulen / Forschungseinrichtungen. Die Förderlinie ist technologie- und branchenoffen.
Wie: 2-stufiges Antragsverfahren mit Gremium
Wann: Das Programm läuft seit 2008, Einreichungen sind jederzeit möglich.
Fördergeber für das Programm LOEWE Förderlinie 3 ist das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur. Interessiert? Dann wenden Sie sich gerne für eine unverbindliche Beratung an unsere Förderexperten: KLICK
Hier finden Sie alle Details rund um die LOEWE Förderlinie 3
Allgemeines zum Förderprogramm
LOEWE steht für die "Landes-Offensive zur Entwicklung Wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz". Mit dem LOEWE-Programm fördert die Landesregierung herausragende wissenschaftliche Verbundvorhaben der Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Hessen. Im Fokus steht eine intensive Vernetzung von Wissenschaft, außeruniversitärer Forschung und Wirtschaft.
Um die Einführung marktfähiger und innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu beschleunigen, stehen in der LOEWE-Förderlinie 3 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Fokus, die im Verbund zwischen mindestens einem Unternehmen sowie mindestens einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in Hessen realisiert werden. In einen Verbund können weitere Verbundpartner wie z.B. Entwickler oder Anwender aufgenommen werden.
Die Vorhaben weisen einen innovativen Charakter, ein hohes technologisches Risiko sowie eine erkennbare Markt- und Kundennähe auf und enthalten insbesondere eine Anwendungsnähe.
Die LOEWE-Förderlinie 3 ist für alle Branchen und Technologien offen.
Ihr Weg zur Förderung
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Antragsberechtigte
In der LOEWE-Förderlinie 3 stehen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Fokus, die im Verbund zwischen mindestens einem Unternehmen sowie mindestens einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in Hessen realisiert werden. In einen Verbund können weitere Verbundpartner wie z.B. Entwickler oder Anwender aufgenommen werden.
unabhängige kleine oder mittlere Unternehmen (sog. KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen (A),
Ingenieurbüros und ähnliche Freie Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen (B),
hessische Hochschulen für Angewandte Wissenschaften inkl. Hochschule Geisenheim University (C),
inhaber- oder durch Personengesellschafter geführte Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz bis 200 Mio. Euro (D),
familiengeführte Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigen und Konzern- oder Finanz-beteiligungen i.d.R. nicht über 25 % (E),
Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Hessen (F),
Körperschaften des Öffentlichen Rechts bzw. gemeinnützige Körperschaften in Nicht-Landesträgerschaft für gemeinnützige Zwecke (G).
Als Konsortialführer können die unter (A) bis (E) genannten Antragsberechtigten fungieren, die ihren Sitz in Hessen haben.
Art und Umfang der Förderung
Für die LOEWE-Förderlinie 3 erfolgt eine Förderung wie folgt:
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 50 % gewährt.
Bei partnerschaftlich eingebundenen Universitäten, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, die im Vorhaben nichtwirtschaftlich tätig sind, können bis zu 90 % ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Bei antragstellenden Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, die im Vorhaben nichtwirtschaftlich tätig sind und die Koordination des Vorhabens übernehmen (Konsortialführer), können bis zu 100 % ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden zzgl. einer Overhead-pauschale auf ihre Personalkosten in Höhe von 20 %.
Zuwendungsfähig sind Personalausgaben in Unternehmen (nach Stundensätzen), Personalausgaben in Hochschulen (nach TV-H), Sachausgaben (Mieten, Leasingraten, Leistungen Dritter, Abschreibungen, Verbrauchsmaterial, Betriebsmittel u.ä.), die unmittelbar für die Durchführung des Vorhabens anfallen.
Nicht zuwendungsfähig sind Investitionen, kalkulatorische Kosten und Vorlaufkosten.
Für die Förderungen im Bereich von Einrichtungen von Forschung und Wissensverbreitung ist der Unionsrahmen für staatliche Beihilfen, Forschung, Entwicklung und Innovation (2014/C 198/01), insbesondere Ziff. 19 des 2.1.1., heranzuziehen. Eine Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV liegt dann nicht vor, wenn dessen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Gesamtfördersumme (Zuschuss) für ein Vorhaben liegt zwischen 100.000 Euro und 500.000 Euro.
Die Laufzeit eines Projektes beträgt in der Regel ein bis drei Jahre.
HA Hessen Agentur GmbH – Jan Michael Hosan
So sieht es in der Praxis aus, wenn unter dem Bild noch Text stehen soll. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua.
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Antragsverfahren
Die Antragstellung kann jederzeit bei der Innovationsförderung Hessen in der HA Hessen Agentur GmbH erfolgen. Das Antragsverfahren für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Verbund ist zweistufig:
Der erste Schritt im Antragsverfahren ist die Übersendung einer aussagekräftigen Projektskizze vor Beginn eines F&E-Vorhabens. Eine Vorlage und wichtige Merkblätter finden Sie unten im Downloadbereich.
Ausgewählte Projekte werden von der LOEWE 3-Auswahlkommission aufgefordert, einen ausführlichen Antrag mit Ausgaben- und Finanzierungsplan einzureichen.
Bei positiver Beurteilung durch die LOEWE 3-Auswahlkommission erfolgt eine formale Bewilligung durch das Hessische Wissenschaftsministerium. Danach können wir mit dem Konsortialführer einen Zuwendungsvertrag schließen. Das Innenverhältnis der Verbundpartner ist in einem Kooperationsvertrag zu regeln.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Allen Interessenten wird empfohlen, vor der Einreichung von Unterlagen eine Beratung mit den unten genannten Ansprechpartnern in Anspruch zu nehmen, um zu prüfen, ob der beabsichtigte Zuwendungszweck formal und inhaltlich die Fördervoraussetzungen erfüllt.
HA Hessen Agentur GmbH – Jan Michael Hosan
Wir sind für Sie da. Von Anfang an.
Individuelle Beratung durch unsere erfahrenen Förderexperten. Wir informieren Sie über Fördermöglichkeiten für Ihre innovativen Projektideen. Unser Ziel ist dabei die umfassende Beantwortung Ihrer persönlichen Fragestellungen.
Wir informieren Sie absolut vertraulich in Einzelgesprächen über Möglichkeiten, Voraussetzungen, Förderquoten und das Antragsverfahren.
Die Erstberatung findet online oder bei uns in Wiesbaden statt und sind für Sie kostenfrei.
Zwischen 8 und 20 Uhr nehmen wir uns ca. 45-60 Minuten Zeit für Ihr Anliegen.
Bitte füllen Sie unser Kontaktformular so aus, dass wir uns optimal auf Ihre Fragestellungen vorbereiten können.
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Ihr direkter Kontakt zu unseren Förderexperten
Haben Sie Fragen zu dem Programm? Unser Team beantwortet Ihre individuellen Fragestellungen zu Fördermöglichkeiten. Gerne beraten wir Sie im Vorfeld der Antragstellung und stehen Ihnen auch im Verlauf Ihres Förderprojekts zur Seite. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin. Wir sind für Sie da!
Im Rahmen einer Projektförderung können Sie Zuschüsse für einzelne, abgegrenzte Vorhaben erhalten. Diese finanzielle Unterstützung soll es Ihnen erleichtern, von Ihnen verfolgte Projekte durchführen zu können, Ergebnisse zu erzielen und Ziele zu erreichen, die auch im Interesse des Förderers bzw. der Allgemeinheit stehen. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden, jedoch durch Eigenanteile kofinanziert werden.
Was ist der Unterschied zwischen einer Projektskizze und einem Antrag?
Es gibt bei der LOEWE-Förderlinie 3 ein zweistufiges Antragsverfahren.
Zunächst wird bei dem Projektträger, der HA Hessen Agentur GmbH, eine Skizze von max. 8 Seiten eingereicht. Eine Gliederung der Skizze steht hier auf der Seite zum Download bereit. Ist die Skizze vollständig, wird sie in einer Sitzung der Auswahlkommission diskutiert. Bei einem positiven Votum wird der Antragsteller zum Antrag aufgefordert und erhält die Antragsdokumente vom Projektträger.
Der nächste Schritt ist dann die Antragserstellung. Liegt der fertige Antrag vor, geht dieser erneut in eine Sitzung der Auswahlkommission ein.
Wie komme ich an Fördermittel?
Wenn Ihr Projekt das Antragsverfahren erfolgreich durchlaufen hat, wird zwischen dem Projektträger HA Hessen Agentur GmbH und dem Antragsteller (nun Konsortialführer genannt) ein Zuwendungsvertrag geschlossen. Dieser wird auf Basis der beantragten und bewilligten Antragsunterlagen geschlossen.
Ist das Projekt gestartet können Antragsteller drei Termine für den Mittelabruf nutzen und Fördermittel abrufen.
Wann werden die Mittel ausgezahlt?
Der Mittelabruf umfasst die Ausgaben bis zum Abruftermin und auch die Ausgaben 2 Monate im Voraus. In der Regel wird nach der Prüfung etwa 6-8 Wochen nach den drei Terminen der Mittelabrufe ausgezahlt.
Was muss ich bei der Beantragung beachten?
Wir freuen uns, wenn Sie uns anrufen und Ihre Ideen schildern. Dann können wir Ihnen erste Hinweise geben. Gerne geben wir auch Tipps zu Entwürfen, wenn diese rechtzeitig vor den Einreichfristen bei uns vorliegen.