Art und Umfang der Förderung
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderquote beträgt im Regelfall 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, kann jedoch in Abhängigkeit der Stellung der Kommune im Finanz- und Lastenausgleich (§ 56 HFAG) variieren.
Zuwendungsfähige Ausgaben sind die Personalausgaben einer Stelle im gehobenen oder höheren Dienst über einen Zeitraum von maximal 30 Monaten für eine neu einzustellende, fachlich geeignete Person. Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachzentrum nachhaltige Mobilitätsplanung auf, wenn Sie zur Ausschreibung einer geeigneten Stellenbeschreibung einen Formulierungsbaustein benötigen.
Alternativ zur Neueinstellung kann eine bereits bedienstete Person vollständig von ihren bisherigen Aufgaben freigestellt werden, um diese Aufgabe zu übernehmen. In diesem Fall sind die Personalausgaben für die neu eingestellte Person, die die bisherigen Aufgaben der freigestellten Person ersatzweise übernimmt, zuwendungsfähig.
Über diese Zuwendung geförderte bzw. freigestellte Personen sind verpflichtet, an Fortbildungs- und Vernetzungsangeboten des Fachzentrums „Nachhaltige Mobilitätsplanung Hessen" (mobilitaetsplanung-hessen.de) teilzunehmen.
Zusätzlich werden Sachausgaben für die Erstellung eines nachhaltigen integrierten Mobilitätsplans gefördert. Die Höhe der Zuwendung für Sachausgaben ist auf maximal 60.000 Euro begrenzt.